Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich, Gegenstand und
Abschluss des jeweiligen Vertrages
1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das
Vertragsverhältnis zwischen Atelier Peggy Morgenstern, Inhaberin Peggy Hasselmann,
Rüsterweg 4, 26605 Aurich im Folgenden APM" genannt und dem jeweiligen Kunden.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder
von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht
anerkannt, es sei denn, APM hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
3. Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist der Warenverkauf durch APM an den Kunden oder
die Teilnahme des Kunden an einem Schnittkurs bei APM.
4. Der Kunde kann über die Website von APM eine Bestellung der Ware oder die Buchung
eines Schnittkurses vornehmen. Nach Absendung der Bestellung erhält der Kunde eine
Bestellbestätigung, in welcher seine Daten und seine Bestellung noch einmal aufgeführt
sind. Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme zum Vertragsschluss dar.
Ein wirksamer Kaufvertrag kommt bei Zahlung per Vorkasse mit der Zusendung einer
Auftragsbestätigung per Email zustande; bei allen anderen Zahlweisen mit der Lieferung
der Ware innerhalb von 10 Tagen. Bei Buchung eines Schnittkurses gilt als Vertragsschluss
die Zusendung der Buchungsbestätigung per Post.
5. Der Vertragstext und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden nach der
Bestellung per Email übersandt. Darüber hinaus kann der Kunde, welcher ein Kundenkonto
angelegt hat, seine jeweiligen Bestellungen über sein Kundenkonto jederzeit nach
Vertragsschluss aufrufen.
6. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Es ist deutsches
Recht anwendbar, soweit der Kunde Kaufmann ist. Alle Preise verstehen sich als
Brutto-Europreise.
§ 2 Abwicklung des Kaufvertrages,
Versandkosten
1. Der Kunde trägt die Versandkosten
ab dem Ort der Niederlassung von APM
2. Der Kaufpreis kann durch Vorauskasse, Lastschrift oder Nachnahme entrichtet werden. Bei
Bestellung per Nachnahme fallen zusätzliche Kosten in Form der Nachnahmegebühren an, die
ebenfalls vom Kunden zu tragen sind.
3. APM verpflichtet sich, nach Eingang der Bestellung des Kunden und im Falle der
Vorauskasse nach der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, die Ware unverzüglich an
den Käufer auf dem Postweg zu übersenden. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem
Käufer zumutbar sind.
4. APM übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Sie ist berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, soweit sie trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden
Einkaufsvertrages ihrerseits den Leistungsgegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit
von APM für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. APM wird in diesem Fall den
Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und diesem eine bereits
erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. APM behält sich für diesen Fall vor,
eine preislich und qualitativ gleichwertige Ware anzubieten, mit dem Ziel, einen neuen
Vertrag über den Kauf der preislich und qualitativ gleichen Ware abzuschließen.
5. Der Kunde erklärt durch Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass er das
18. Lebensjahr vollendet hat und somit geschäftsfähig ist oder falls der Kunde das 18.
Lebensjahr nicht vollendet hat, erklärt er durch Anerkennung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, dass er das 7. Lebensjahr vollendet hat und vor dem Bestellvorgang
die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters eingeholt hat. APM weist darauf hin, dass
ihm entstandene Schäden, die durch falsche Altersangaben, falsche Adressangaben oder
Spaßbestellungen entstehen, gegen den Kunden geltend gemacht werden.
6. Der Kunde wird, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinne des
Handelsgesetzbuches handelt, die bestellte Waren unverzüglich nach der Ablieferung
untersuchen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Waren sowie
der jeweiligen Funktionsfähigkeit. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder ohne
weiteres feststellbar sind, müssen APM unverzüglich mitgeteilt werden. Beizufügen ist
eine detaillierte Mängelbeschreibung. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die
Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der
Untersuchung nicht erkennbar war.
7. Mängel der Waren, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung gem. Absatz 6 nicht
feststellbar sind, müssen APM unverzüglich nach deren Entdeckung mitgeteilt werden,
soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt; anderenfalls gilt die Ware
auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
§ 3 Schnittkurse
1. Bei den angebotenen Schnittkursen werden die
Arbeitsmittel entsprechend des Angebotes durch APM gestellt. Unterkunft und Anreise sind
im Preis nicht enthalten. Die vom APM angegebenen Unterkünfte sind Empfehlungen ohne
Zusicherung auf den angegebenen Preis oder die Leistung.
2. APM ist berechtigt von dem Vertrag zurücktreten,
a) wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist oder
b) wenn der Kurs aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre von APM liegen (z.B.
Krankheit) ausfällt.
Für Kurse, die wegen der zuvor benannten Gründen nicht stattfinden, wird das bereits
entrichtete Entgelt zurückgezahlt.
3. Teilnehmer, die Kurse aus persönlichen Gründen abbrechen oder an einzelnen Kurstagen
nicht teilnehmen, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Entgeltes.
4. Eine Stornierung des Kurses ist bei Wochenend- oder Regionalkursen bis 3 Wochen vor
Kursbeginn, bei Wochenintensivkursen bis 5 Wochen vor Kursbeginn schriftlich gegenüber
APM möglich. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass APM kein oder nur ein geringerer
Schaden, als der mit der Pauschale geltend gemachte Schaden entstanden ist.
5. Bucht ein Kunde einen Schnittkurs mittels eines so genannten Prämiengutscheins, so ist
dieser verpflichtet, vor Teilnahme an dem Kurs
50 % des Buchungspreises zu bezahlen. Sollte der Kunde aus von ihm zu vertretenen Gründen
an dem Kurs nicht teilnehmen, ist APM berechtigt, dem Kunden auch die übrigen 50 % des
Buchungspreises erstattet zu verlangen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass APM
kein oder nur ein geringerer Schaden, als der mit der Pauschale geltend gemachte Schaden
entstanden ist.
§ 4 Gewährleistung und Haftung
1.Die Anfertigung von Schnittmustern
durch APM erfolgt nach den Möglichkeiten der durch den Kunden übergebenen Daten und
Informationen. Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde binnen 14 Tage nach Erhalt des
Schnittmusters keine Einwendungen erhebt.
2. Für Mängel der Waren haftet APM grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB) bzw. des Werkvertragsrechts (§ 633
ff. BGB).
3.Die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 BGB für neue Artikel beträgt ein Jahr
ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern der Kunde kein Verbraucher ist. Im Übrigen
beträgt sie zwei Jahre.
4. Die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 BGB für gebrauchte Artikel wird
ausgeschlossen, sofern der Kunde kein Verbraucher ist. Im Übrigen beträgt sie ein Jahr
ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
5.APM haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.
6.Die Haftungseinschränkungen nach den vorangegangenen Nummern 3, 4 und 5 gelten nicht
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beim
arglistigen Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, im Falle
des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Pflichten, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen
und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten).
7.Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der
Ware APM zu melden.
8.Der Kunde hat für den Fall der Geltendmachung eines Mängelanspruches gegen APM ein
Recht auf Nacherfüllung, d.h. Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien
Sache. Seine sonstigen Rechte aus § 437 BGB bzw. § 634 BGB bleiben unberührt. APM kann
die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 BGB
verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind
insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die
Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche
Nachteile für den Auftraggeber zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Kunden
beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht von APM,
auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
Liefert APM zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Kunden
Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 BGB verlangen.
9. Sollte sich nach Prüfung der beanstandeten Ware herausstellen, dass kein von APM
zu vertretener Mangel vorliegt, behält sich diese vor, die Kosten für die
ungerechtfertigte Inanspruchnahme gegen den Kunden geltend zu machen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt,
Gefahrübergang und Verzug
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung im Eigentum von APM.
2. Wenn der Kunde Unternehmer ist, dann geht beim Versendungsverkauf die Gefahr bereits
mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Unternehmer über. Bei Verbrauchern
liegt der Gefahrübergang erst bei Übergabe der Ware an den Kunden vor.
3. Der Kunde, der kein Verbraucher ist, gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen
nach Fälligkeit nicht geleistet hat. Verbraucher geraten ebenso innerhalb von 30 Tagen
nach Fälligkeit in Verzug, wenn sie auf diese Folge in der Rechnung oder
Zahlungsaufforderung hingewiesen werden.
§ 6 Rücksendekosten, Rücksendung
1. Macht der Kunde von seinem Widerrufsrecht
Gebrauch, hat er die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der
bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40
Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum
Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte
Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
2. Im Falle der Rücksendung der Ware auf Grund eines Widerrufsrechts oder im Rahmen der
Gewährleistung hat der Kunde grundsätzlich die freie Wahl der Rücksendungsart.
§ 7 Datenschutz
Dem Kunden ist bekannt, dass seine
für die Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern
gespeichert werden. Wir verwenden die von Ihnen mitgeteilten Daten zur Erfüllung und
Abwicklung Ihrer Bestellung. Dem Kunden steht das Recht zu, diese Daten jederzeit mit
Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. APM verpflichtet sich für den Fall zur sofortigen
Löschung der persönlichen Kundenstammdaten, es sei denn, ein Bestellvorgang ist noch
nicht vollständig abgewickelt. Die Löschung erfolgt unter Berücksichtigung der
Einschränkungen durch das Finanzamt. Im Übrigen gilt die erweiterte
Datenschutzbestimmung.
§ 8 Urheberrecht
1. Die Urheberrechte an Design und Entwurf sämtlicher
Fertigschnitte sowie Einzelanfertigungen für privat genutzte Schnitte bleiben beim APM.
Schnittbögen dürfen nur vom Kunden selbst verwendet werden, er erhält lediglich ein
einfaches Nutzungsrecht. Die Weitergabe an Dritte oder die Vervielfältigung ist
unzulässig.
2. Für den Fall, dass APM Leistungen nach Kundenspezifikation fertigt erhält der Kunde
die vollen Nutzungsrechte.
3. Der Kunde versichert, dass die von ihm übergebenen Daten und Informationen nicht gegen
das Marken- und Urheberrecht oder sonstige Rechte Dritter verstoßen. Der Kunde stellt APM
insoweit von den Ansprüchen Dritter frei.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Auf die
vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen
Kaufvertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
anwendbar, wenn der Kunde kein Verbraucher ist.
2. Sofern die Parteien Vollkaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus
oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt des Sitzes von APM
als Gerichtsstand vereinbart.
3. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt wurden, unbestritten sind oder APM diese anerkannt hat.
4. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt
sein.
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